Allgemeine Geschäftsbedingungen

Steffi Krüger Consulting

Geltungsbereich

Für die Vertragsbeziehungen, Leistungen und Angebote zwischen dem Unternehmen Steffi Krüger Consulting, Geschäftsinhaberin Steffi Krüger, Am Weiher 3, 15344 Strausberg (nachfolgend: „Beraterin“) und dem Kunden gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beraterin in der jeweils aktuellen Fassung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

  1. Mündliche oder telefonische Nebenabreden gelten nur für den jeweiligen geschäftlichen Einzelfall.
  2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sowie Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der vorherigen schriftlichen Bestätigung durch die Beraterin.
  3. Kunden können ausschließlich Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sein.
    Ein Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
    Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.

Vertragsabschluss

  1. Das Beschreiben der Leistungen auf der Webseite „www.steffi-krueger.com (nachfolgend: „Webseite“) stellt noch kein rechtlich bindendes Angebot dar. Der Kunde erhält lediglich die Möglichkeit, der Beraterin seinerseits ein verbindliches Angebot (nachfolgend: „Auftrag“) zu unterbreiten, in dem er ein Beratungstermin bucht durch ausfüllen des Formulars auf der Webseite unter der Rubrik „Beratung“.
  2. Nach dem Eingang seines Auftrages bei der Beraterin erhält der Kunde eine Annahmeerklärung durch die Beraterin (nachfolgend: „Auftragsbestätigung“) per E-Mail mit diesen AGB als Anhang. Es sei denn, die Beraterin gibt anderweitig zu erkennen (z. B. durch Tätigwerden), dass sie den Auftrag annimmt. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden oder konkludent, durch Tätigwerden der Beraterin, wirksam zustande.
  3. Ein Vertrag kann auch Zustandekommen, wenn die Beraterin ein schriftliches Angebot abgibt und der Kunde das Angebot annimmt.
  4. Die Beraterin behält sich das Recht vor, Aufträge abzulehnen.

Leistungen der Beraterin

  1. Leistungsgegenstände sind die in der Auftragsbestätigung beschriebene(n) Dienstleistung(en) (die Leistungsbeschreibung), die gestalterische Tätigkeit oder eine Beratungstätigkeit jeder Art, nicht jedoch die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen oder marketingmäßigen Erfolges.
  2. Die Beraterin schuldet die sachgerechte Leistungserbringung als solche, aber nicht einen bestimmten wirtschaftlichen/marketingmäßigen Erfolg.
  3. Bestandteil der Leistungsbeschreibungen können das Angebot der Beraterin und die Protokolle oder Besprechungsberichte sein, sobald eine Besprechung zwischen der Beraterin und dem Kunden stattgefunden hat. Gibt der Kunde seine zeichnungsberechtigten Ansprechpartner – insbesondere im Hinblick auf die Freigabe von Etats, Kostenvoranschlägen, Texten und sonstige Abstimmungsvorgänge – an, so hat der Kunde Einschränkungen dieser Zeichnungsberechtigung der Beraterin rechtzeitig vor jeder Maßnahme schriftlich mitzuteilen.
  4. Die Beraterin erbringt Leistungen entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen sowie eine auf die jeweilige Zielsetzung ausgerichtete Beratung und bedient sich, wenn notwendig, geeigneter Dritter zur Vertragserfüllung. Soweit dem Kunden nicht ausdrücklich schriftlich ein Mitbestimmungsrecht eingeräumt wurde, erfolgt die Auswahl durch die Beraterin nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und der Effektivität im Sinne des Kunden.
  5. Erfüllungstermine sind nur verbindlich, sofern sie durch die Beraterin schriftlich bestätigt wurden. Die vertragsgemäße Erfüllung der Leistungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Mitwirkungspflicht des Kunden voraus.

Zusatzleistungen

  1. Zusatzleistungen sind separat zu vergüten.
  2. Zusatzleistungen sind Leistungen, die über das pauschale Angebot hinausgehen. Hierzu zählen auch Fahrtkosten im regionalen Raum; sie werden mit einer Kilometergeld (0,30 €/km plus 19% MwSt.) plus Arbeitszeit in Rechnung gestellt (Pauschale).
  3. Treffen für Besprechungen werden ebenso nach Arbeitszeit berechnet.
  4. Für solche Zusatzleistungen erhält der Kunde ein Arbeitsprotokoll, welches die Beraterin dem Kunden als PDF-Datei übermitteln wird.
  5. Zusatzleistungen sind z. B.
    • Fahrtkosten und Fahrtzeiten im regionalen Raum (Kilometergeld)
    • Termine wie z. B. Besprechungen (Arbeitszeit).
  6. Abweichungen hiervon können schriftlich vereinbart werden.

Honorar, Termine und Ort

  1. Das Honorar der Beraterin basiert auf Stundensätzen und/oder auf einem pauschalen Honorar.
  2. Leistungsort, Fristen und das Honorar für die jeweiligen Leistungen der Beraterin ergeben sich aus der entsprechenden Auftragsbestätigung.

Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde hat, soweit nicht anders vereinbart, alle von der Beraterin geforderten Angaben an die Beraterin zu übermitteln.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, alle vereinbarten Unterlagen zur Verfügung zu stellen sowie persönliche Mitwirkungen und sonstige vereinbarte Handlungen rechtzeitig zu erbringen. Insbesondere hat er seine Mitwirkungspflichten hinsichtlich termingebundener Aufgaben zu erbringen.
  3. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass an die Beraterin alle für die Durchführung der Leistungen notwendigen Unterlagen und Informationen rechtzeitig und ohne besondere Aufforderung übermittelt werden.
  4. Der Kunde hat die Beraterin über alle Vorkommnisse, die für die Durchführung der Leistung von Bedeutung sein können, ohne schuldhaftes Zögern zu informieren.
  5. Der Kunde ist verpflichtet, die von der Beraterin vorgeschlagenen und mit dem Kunden entwickelten Konzepte (nachfolgend: „Konzepte“) auf Vereinbarkeit mit den gesetzlichen Vorschriften auf eigene Kosten prüfen zu lassen.
  6. Der Kunde ist verpflichtet, die Konzepte erst dann freizugeben, wenn er diese ausreichend auf rechtliche Zulässigkeit hat prüfen lassen und sich das Risiko einer Rechtsverletzung durch die Umsetzung der Konzepte bewusst gemacht hat. Der Kunde trägt allein das Risiko der gesetzlichen Vereinbarkeit.

Vergütung und Zahlungsbedingungen 

  1. Es gelten die zwischen dem Kunden und der Beraterin in der Auftragsbestätigung vereinbarten Honorare und Auslagen. Die vereinbarten Honorare und Auslagen enthalten nicht die Umsatzsteuer oder sonstige Steuern. Die Beraterin wird die gesetzlich vorgeschriebenen Steuern zuzüglich zu den vereinbarten Nettobeträgen dem Kunden in Rechnung stellen.
  1. Ist abzusehen, dass eine Fremd- oder Eigenleistung über ein vereinbartes Honorar hinausgeht, so erstellt die Beraterin einen Kostenvoranschlag für die jeweils zu erbringende Leistung. Der Kunde erhält die Gelegenheit diese Kosten zu genehmigen. Genehmigt der Kunde die Kosten nicht, so werden diese Leistungen nicht erbracht.
  1. Sonstige Aufwendungen, die zum Zwecke der Ausführung einer Leistung entstehen oder sich als notwendige Folge der Ausführung ergeben, werden gesondert abgerechnet.
  1. Botenfahrten/Transportkosten, Reise- und Unterbringungskosten werden gesondert nach Aufwand abgerechnet und sind nicht im vereinbarten Honorar enthalten.
  1. Zusatzleistungen, die nicht in der Auftragsbestätigung enthalten sind, sind nicht im Honorar mitenthalten und werden vom Kunden gesondert vergütet. Dies gilt insbesondere für Mehraufwand infolge notwendiger und zumutbarer Inanspruchnahme von Leistungen Dritter sowie Leistungen der Beraterin, die aufgrund eines Umstandes, den der Kunde zu vertreten hat, außerhalb der Geschäftszeiten erbracht wurden.
  1. Ändert der Kunde vorzeitig einen Auftrag oder beendet er das Vertragsverhältnis, so hat der Kunde alle angefallenen Kosten der Beraterin zu ersetzen und die Beraterin von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freizustellen. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche bleibt hiervon unberührt.
  1. Alle Rechnungen der Beraterin sind vom Kunden innerhalb von sieben (7) Tagen ab Zugang zu begleichen.

Kündigung und Stornierung durch den Kunden oder Änderung des Auftrags 

  1. Im Falle einer Kündigung oder eines Rücktritts des Kunden hat die Beraterin einen Anspruch auf angemessene Vergütung der bis zum Zeitpunkt der Kündigung/des Rücktritts angefallenen Leistungen und Kosten. Die bis zur wirksamen Kündigung oder zum wirksamen Rücktritt entstandenen Kosten sind vom Kunden zu erstatten.
  1. Ändert der Kunde einen Auftrag, so hat die Beraterin das Recht, die Änderungen abzulehnen. Falls die Beraterin die Änderungen annimmt, so hat der Kunde die Mehrkosten für die bereits ausgeführten Leistungen zu tragen und die Kosten für die Änderung zu übernehmen.

Kündigung durch die Beraterin

  1. Die Beraterin kann den Vertrag nach angemessener Fristsetzung kündigen, wenn der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nachkommt oder sich im Verzug der Annahme mit einer angebotenen fertiggestellten Leistung befindet. Weitergehende Ansprüche der Beraterin bleiben unberührt.
  1. Die Beraterin kann den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt unter anderem vor,
    • wenn der Kunde seine vereinbarten Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig erbringt oder absehbar nicht erbringen kann und somit die Durchführung der vereinbarten Leistung längerfristig verzögert oder unmöglich macht,
    • wenn der Kunde seinen Zahlungspflichten aus dem Vertrag nicht fristgerecht nachkommt,

2.3 wenn der Kunde gegen Vorschriften aus diesen AGB verstößt,

2.4 wenn das Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien nachhaltig gestört ist,

2.5 wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt wurde,

oder

2.6 ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse oder aus sonstigen Gründen abgelehnt wurde.

  1. In den Fällen der Klauseln 9.2.1, 9.2.2 und 9.2.3 behält sich die Beraterin den Anspruch auf das volle Honorar inkl. Aufwendungen und Kosten vor. In allen anderen Fällen hat die Beraterin einen Anspruch auf angemessene Vergütung der bis zum Zeitpunkt der Kündigung angefallenen Leistungen und Kosten.
  1. Im Fall einer Kündigung nach den Klauseln 9.1 und 9.2 der AGB werden eventuell angefallene Kosten, Aufwendungen oder Schadensersatz des Kunden nicht ersetzt.

Gewährleistung und Schadensersatz

  1. Die Beraterin haftet nur dann für fristgerechte Durchführung der vereinbarten Leistung, soweit die Leistung ausschließlich von der Beraterin in Eigenleistung erbracht wird und nicht von der Mitwirkung Dritter abhängig ist.
  1. Die Beraterin hat Verzögerungen bei der Durchführung der Leistungen nicht zu vertreten, wenn die Verzögerung auf Umständen beruht, die von der Beraterin nicht beherrscht werden können. Insbesondere wegen Rechnerausfall, höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z. B. Providern, Netzbetreibern oder Leistungsanbietern). In solchen Fällen wird die Durchführung der Leistung, falls noch zweckmäßig und noch möglich, nachgeholt. Der Vergütungsanspruch der Beraterin bleibt bei einer Nachholung bestehen.

Gewährleistung und Haftung

  1. Die Beraterin wird die vereinbarten Konzepte und Umsetzungsmaßnahmen mit der bei ihr üblichen Sorgfalt durchführen. Eine Gewährleistung wird nicht übernommen; insbesondere besteht keine Gewähr dafür, dass die Umsetzung der Konzepte wirtschaftlich oder ideal zum verwertbaren Erfolg führt.
  1. Die Beraterin haftet bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten für Vorsatz und jede Fahrlässigkeit. Der Höhe nach ist die Haftung bei fahrlässiger Verletzung begrenzt auf die Höhe der Veranstaltungsgebühr. Die Haftung für Folge- und Vermögensschäden ist bei fahrlässiger Verletzung ausgeschlossen. Im Übrigen haftet die Trainerin nur für durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Sach- und Vermögensschäden.
  1. Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse in Ziffer 2 gelten nicht für Ansprüche wegen arglistigen Verhaltens, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  1. Eine Haftung der Beraterin für die vom Kunden bei der Umsetzung der Konzepte eingesetzte Hardware und Software ist ausgeschlossen.
  1. Sämtliche Ansprüche verjähren nach einem Jahr, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes bestimmt ist.
  1. Die Beraterin haftet nicht für die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften bei der Umsetzung der Konzepte, die von der Beraterin erarbeitet wurden oder/und mit dem Kunden entwickelt wurden. Die Beraterin haftet nicht für Ansprüche, die wegen der Umsetzung der Konzepte gegen den Kunden erhoben werden.
  1. Wird die Beraterin wegen Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften aufgrund der Umsetzung von Konzepten in Anspruch genommen, so stellt der Kunde die Beraterin von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Der Kunde hat der Beraterin sämtliche Kosten und Schäden (auch immaterielle Schäden) zu ersetzen. Daneben hat der Kunde die Kosten der Rechtsverteidigung der Beraterin bei der Abwehr von Ansprüchen Dritter zu erstatten.

Urheberrecht und Nutzungsrecht

  1. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass er alle zur Durchführung der Leistung erforderlichen Rechte an den übermittelten Daten und Materialien (z.B. Fotos, Texte, Logos, Schriftarten) besitzt. Der Kunde stellt die Beraterin von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung von Rechten Dritter oder gesetzlichen Bestimmungen bei der Durchführung der Leistung entstehen. Daneben hat der Kunde die Kosten der Rechtsverteidigung der Beraterin bei der Abwehr von Ansprüchen Dritter gegen die Beraterin wegen Rechteverletzung zu erstatten. Im Falle eines Streites hat der Kunde alle relevanten Unterlagen und Informationen an die Beraterin ohne Aufforderung herauszugeben. Weitergehende Schadensersatzansprüche der Beraterin bleiben hiervon unberührt.
  1. Die Übertragung von exklusiven, unwiderruflichen sowie, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkten Nutzungsrechten für alle bekannten Nutzungsarten an sämtlichen im Rahmen des jeweiligen Vertrages entwickelten Konzepten und Umsetzungen einer Leistung findet auf den Kunden erst dann statt, wenn der Kunde die Zahlungsansprüche der Beraterin vollständig beglichen hat.
  1. Die Übertragung der Nutzungsrechte bezieht sich nur auf den Entwurf, worauf sich die Parteien einigten und der vom Kunden angenommen wurde.

Datenschutz und Speicherung des Vertragstextes

  1. Die Datenschutzpraxis der Beraterin steht im Einklang mit dem DSGVO. Bitte beachten Sie hierzu die Datenschutzbestimmungen auf der Webseite.
  1. Die Beraterin wird personenbezogene Daten des Kunden wie z. B. Anschrift, Telefon, E-Mail und vom Kunden übermittelte Daten und Informationen speichern, verarbeiten und zur Erfüllung des Vertrages an ausgewählte (für die Durchführung der Leistung notwendige) Dritte weiterleiten.

Zurückbehaltungsrecht

  1. Die Beraterin behält sich bis zur vollständigen Begleichung aller ihrer Forderungen ein Zurückbehaltungsrecht vor.
  1. Nach Beendigung des Vertrages und Ausgleich aller Ansprüche wird die Beraterin alle an sie übermittelten Unterlagen auf Verlangen dem Kunden herausgeben. Dies gilt nicht für den Schriftwechsel zwischen den Parteien und für einfache Abschriften bzw. Sicherungskopien (von Layouts, Berichten, Organisationsplänen), sofern der Kunde die Originale erhalten hat.
  1. Die Aufbewahrungspflicht der Beraterin erlischt ein Jahr nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

Schlussbestimmungen

  1. Auf das Vertragsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Strausberg.
  2. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung darüber hinausgehender Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Verantwortlich für den Inhalt:

Steffi Krüger
Am Weiher 3
15344 Strausberg

Tel. 0151 2019 0608
Mail: steffi@steffi-krueger.com

Einzelunternehmen
Die Adresse unserer Website ist: https://steffi-krueger.com.

 

Stand: April 2024